Ob für einen Neubau oder Sanierungen und Umbauten an Bestandsgebäuden:
Unser Fachberater berät und informiert Sie über mögliche Lösungen und erstellt in Zusammenarbeit mit Architekten, Ingenieuren und Behörden für Ihr Projekt ein brandschutztechnisches Gesamtkonzept unter Berücksichtigung der aktuellen Richtlinien und Gesetze. In dieses Brandschutzkonzept fließen unter anderem baurechtliche Anforderungen, Maßnahmen des abwehrenden Brandschutzes sowie bei Bestandsgebäuden mögliche Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften ein.
Bei Neubauten erarbeiten wir individuelle Lösungen für den vorbeugenden, organisatorischen, baulichen und/oder anlagetechnischen Brandschutz und unterstützen die Objekt- und Fachplaner bei der Grundlagenermittlung sowie der Umsetzung des Brandschutzkonzepts bis zur ausführungsreifen Lösung.
Bei Änderungen und Umbauarbeiten an Bestandsgebäuden ist die Grundlagenermittlung wesentlich umfangreicher und komplexer als bei Neubauten.
Der aktuelle Zustand eines bestehenden Brandschutzes muss auf seine Funktionalität und Eigenschaft überprüft werden und ein Abgleich zu den aktuellen Brandschutzanforderungen erfolgen. Denn oft entsprechen die bestehenden Brandschutzvorkehrungen nicht dem aktuellen Stand der Technik. Des Weiteren ist es notwendig die ursprüngliche Baugenehmigung mit dem aktuellen Zustand abzugleichen.
Als externer Brandschutzbeauftragter und –berater betreuen wir Ihre Projekte in allen Belangen zum Thema Brandschutz.